E-Scooter im Straßenverkehr: Die Risiken
Seit ihrer Zulassung im Jahr 2019 gehören E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) zum festen Bild deutscher Großstädte. Doch mit der Verbreitung stiegen auch die Unfallzahlen deutlich an. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) kommt es jährlich zu tausenden polizeilich erfassten E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden.
Die typischen Risiken resultieren aus der Bauweise: Kleine Räder machen E-Scooter anfällig für Schlaglöcher, Kantsteine und Schienen. Der hohe Schwerpunkt und das direkte Bremsverhalten führen bei Stürzen oft zu schweren Kopf- und Gesichtsorletzungen.
Die wichtigsten Regeln: Wo darf ich fahren?
Viele E-Scooter-Unfälle entstehen durch regelwidriges Verhalten, insbesondere durch das Fahren auf den falschen Verkehrsflächen.
Es gilt eine klare Priorität für die Nutzung von Wegen:
- Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen: Diese müssen zwingend genutzt werden.
- Straße (Fahrbahn): Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.
Absolut verboten is das Fahren auf:
- Gehwegen (Bürgersteigen)
- In Fußgängerzonen (außer ein Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es explizit)
- In Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung (außer für Radverkehr freigegeben)
Alkoholgrenzen auf dem E-Scooter
[!WARNING] Viele Nutzer unterschätzen, dass ein E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft ist. Daher gelten dieselben strengen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Personen unter 21 Jahren.
- 0,5 Promille: Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (Bußgeld ab 500 €, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot).
- 0,3 Promille: Kann bereits strafbar sein, wenn typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder ein Unfall vorliegen.
- 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit. Dies ist eine Straftat und führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Was tun nach einem E-Scooter-Unfall?
Sollte es zu einem Unfall kommen, verhalte dich analog zu einem Autounfall:
- Unfallstelle sichern: Bringe dich und den E-Scooter aus der Gefahrenzone, falls möglich.
- Erste Hilfe leisten: Versorge verletzte Personen und wähle bei Bedarf den Notruf (112).
- Polizei rufen: Bei Personenschäden oder wenn der Unfallgegner uneinsichtig ist bzw. flüchtet, rufe die Polizei (110).
- Beweise sichern: Mache Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen/E-Scootern und etwaigen Schäden.
- Daten austauschen: Notiere Name, Anschrift und die Versicherungsplakette (das kleine Kennzeichen hinten am E-Scooter).
- Versicherung informieren: Melde den Schaden umgehend der Haftpflichtversicherung des Scooters (bei Leih-Scootern direkt über die App bzw. den Support des Anbieters).