Was ist ein Unfall mit Personenschaden?
In der juristischen Definition und in der polizeilichen Unfallaufnahme wird strikt zwischen zwei Kategorien von Unfällen unterschieden:
- Sachschadensunfälle: Schäden an Fahrzeugen, Leitplanken oder Gegenständen, bei denen alle Insassen unverletzt blieben.
- Unfälle mit Personenschaden: Verkehrsunfälle, die zum Tod oder zur Verletzung (physisch oder psychisch) von mindestens einem Verkehrsteilnehmer führten.
Die Plattform unfallstatistik.online wertet auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes (Unfallatlas) ausschließlich Unfälle mit Personenschaden aus.
Die Kategorien in der amtlichen Statistik
Das Statistische Bundesamt und die Polizei unterteilen verletzte Personen bei einem Verkehrsunfall in drei offizielle Kategorien:
1. Leichtverletzte
Als leichtverletzt gilt jede Person, die beim Unfall Verletzungen erlitten hat, jedoch nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen werden musste. Typische Beispiele sind leichte Schnittwunden, Prellungen oder Zerrungen, die ambulant (z. B. in einer Arztpraxis oder der Notaufnahme) behandelt werden können.
2. Schwerverletzte
Die Abgrenzung zur Schwerverletzung erfolgt in der amtlichen deutschen Statistik rein über den Krankenhausaufenthalt. Jede Person, die nach dem Unfall für mindestens 24 Stunden stationär in einer Klinik aufgenommen wird, gilt statistisch als schwerverletzt. Eine Einstufung nach der medizinischen Schwere der Verletzung findet in dieser Statistik nicht primär statt.
3. Getötete (Verkehrstote)
Als Getötete zählen in der amtlichen Statistik alle Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen des Unfalls versterben. Stirbt ein Unfallbeteiligter erst am 31. Tag nach dem Zusammenstoß, geht er statistisch als Schwerverletzter in die Jahresbilanz ein.
Warum werden Sachschäden nicht erfasst?
Viele Nutzer wundern sich, warum die Gesamtzahl der Unfälle auf unseren Seiten deutlich geringer ist als die Zahl der Unfälle, die sie vielleicht aus den Lokalnachrichten kennen.
- Masse an Kleinstunfällen: Jährlich registriert die Polizei in Deutschland rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Über 2,1 Millionen davon sind reine Sachschadensunfälle (z. B. Parkrempler, leichte Auffahrunfälle).
- Fokus des Unfallatlas: Der Unfallatlas visualisiert nur Unfälle von besonderer Bedeutung. Das sind in der Regel Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen. Reine Sachschadensunfälle werden geografisch nicht im selben Umfang erfasst oder veröffentlicht.
Rechtliche Besonderheiten bei Personenschaden
Wenn bei einem Unfall eine Person verletzt wird, ändert sich die rechtliche Situation für alle Beteiligten drastisch:
- Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung: Die Polizei leitet bei einem Personenschaden automatisch ein Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) ein. Dies geschieht von Amts wegen.
- Erhöhte Pflichten zur Unfallabsicherung: Wer einen Unfall mit Verletzten verursacht, ist gesetzlich verpflichtet, sofort Erste Hilfe zu leisten und den Notruf (112) zu verständigen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wiegt bei einem Personenschaden strafrechtlich extrem schwer (siehe unseren Ratgeber zu Unfallflucht).
- Schmerzensgeldansprüche: Verletzte haben in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Zur Beweissicherung ist ein ärztliches Attest direkt nach dem Unfall zwingend erforderlich.
Wenn Sie tiefer in die Berechnungen und Quellen einsteigen möchten, lesen Sie unsere Methodik oder vergleichen Sie die verschiedenen Regionen in unseren Unfall-Rankings.