Wildunfall: Wer kommt für den Schaden auf?
Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier kann erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen. Die Frage, welche Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Totalschaden übernimmt, hängt stark von deiner gewählten Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) und der genauen Tierart ab.
Teilkasko bei Wildschäden: Die Haarwild-Regel
Die Teilkaskoversicherung ist die Standardabsicherung für Wildunfälle. Allerdings gibt es im Kleingedruckten der Versicherungsverträge wichtige Details zu beachten.
Was gilt als “Haarwild”?
Traditionell greift der Schutz der Teilkasko nur bei Schäden durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes. Dazu gehören:
- Rehe und Hirsche (Schalenwild)
- Wildschweine (Schwarzwild)
- Füchse, Dachse und Hasen
- Marder, Wiesel und Fischotter
Achtung bei anderen Tieren: Unfälle mit Federvieh (Fasanen, Enten), Haus- und Nutztieren (Hunde, Katzen, Schafe, Pferde, Kühe) oder Wölfen sind in älteren oder sehr günstigen Teilkasko-Tarifen oft ausgeschlossen.
[!TIP] Prüfe deinen Versicherungsvertrag auf die Klausel “Zusammenstoß mit Tieren aller Art”. Tarife mit dieser Erweiterung zahlen bei Kollisionen mit jeglichen Tieren, ohne bürokratische Unterscheidungen.
Vollkasko als Rundum-Schutz
Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto immer – unabhängig davon, welches Tier am Unfall beteiligt war und ob es sich um eine Kollision oder ein missglücktes Ausweichmanöver handelt.
- Selbstbeteiligung: Auch bei der Vollkasko musst du die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (meist 300 oder 500 Euro) selbst tragen.
- Rückstufung: Im Gegensatz zur Teilkasko führt die Inanspruchnahme der Vollkasko zu einer Rückstufung deiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), was zu höheren Beiträgen im Folgejahr führt. Die Inanspruchnahme der Teilkasko ist dagegen beitragsneutral.
Besonderheit: Ausweichen statt Kollision
Ein großes Problem in der Praxis sind Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstehen (z. B. Schleudern in den Straßengraben oder Aufprall auf eine Leitplanke), ohne dass es zu einer direkten Berührung mit dem Tier kam.
- Schadenminderungspflicht: Rechtlich handelt es sich um eine Rettungsmaßnahme zur Abwendung eines größeren Schadens. Die Teilkasko zahlt hier nur, wenn das Ausweichen verhältnismäßig war.
- Großes Wild vs. Kleintiere: Ein Ausweichen vor einem Wildschwein oder Hirsch ist verhältnismäßig, da eine Kollision lebensgefährlich sein kann. Das Ausweichen vor einem Hasen, Eichhörnchen oder Igel gilt rechtlich als unverhältnismäßig, da das Bremsen/Ausweichen hier oft ein höheres Unfallrisiko für den nachfolgenden Verkehr birgt als das Überfahren des Tieres.
- Beweisnot: Ohne direkten Tierkontakt (Haarspuren, Blut am Auto) musst du das Vorhandensein des Tieres beweisen – beispielsweise durch Zeugenaussagen oder Aufnahmen einer Dashcam.
Checkliste für die Schadensmeldung
Um eine reibungslose Schadensregulierung durch deine Versicherung zu garantieren, halte dich an folgende Schritte:
- Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Polizei oder Jagdpächter verständigen: In fast allen Bundesländern besteht eine Meldepflicht für Wildunfälle. Die Polizei kontaktiert den zuständigen Förster.
- Beweise sichern: Fotografiere die Unfallstelle, die Schäden am Auto und das Tier (falls vor Ort). Fass das Tier wegen Tollwut- und Verletzungsgefahr niemals ohne Handschuhe an.
- Wildbescheinigung ausstellen lassen: Bitte den Förster oder die Polizei um eine Wildunfallbescheinigung. Diese kostet meist eine geringe Gebühr (ca. 5 bis 15 Euro), die von vielen Versicherungen erstattet wird.
- Versicherung informieren: Melde den Schaden umgehend deiner Versicherung, noch bevor du eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragst.
Weitere Details zum Verhalten direkt nach einem Wildunfall findest du in unserem Ratgeber Wildunfall richtig verhalten.